Über die Müritz

Zahlen und Fakten

Nach dem Bodensee ist die Müritz der zweitgrößte See Deutschlands. Da der Bodensee allerdings zum Teil auch zur Schweiz und zu Österreich gehört, wird sie gerne als der größte komplett innerhalb Deutschlands liegende See bezeichnet. Die Größe des Gewässers beträgt 117 Quadratkilometer, was im Vergleich mehr ist, als zum Beispiel Sylt zu bieten hat. Der See liegt auf seiner ganzen Fläche in der Mitte und im Süden Mecklenburg-Vorpommerns inmitten der Mecklenburger Seenplatte mit den Hotels an der Müritz. Die Nord-Süd Ausdehnung beträgt knapp 30 Kilometer, von Ost nach West sind es 13 Kilometer. Das Zentrum der Region ist der Kurort Waren mit Lage an der Binnenmüritz, einer Bucht. Als Gewässer ist der See Teil der Müritz-Elde Wasserstraße, was ihn auch für Wassersportler interessant macht.

Erreichbar ist die Region über die A11 im Westen von Berlin aus, bzw. über die A20 von Usedom. Bedeutende Orte in der Müritzregion sind neben Waren auch Röbel, Plau und Rechlin.

Natur

ie Müritz selbst ist recht zergliedert kann in mehrere Gebiete unterteilt werden. Im Norden bei Waren liegt die Binnenmüritz, im Westen die Röbeler und Sietower Bucht und im Süden die Kleine Müritz sowie der Müritzsee. Das Gewässer gehört zum Müritz-Nationalpark, welcher auf über 300 Quadratkilometern die atemberaubende Natur der Region schützt. Charakteristisch für die Natur sind Wälder, Wiesen, weitere Seen sowie Schilfrohr- und Uferzonen.

Wassersportrevier

Dank der Lage inmitten der Mecklenburger Seenplatte gilt das Gewässer als ausgezeichnetes Wassersportrevier. Insbesondere die guten Verbindungen des Sees locken Jahr für Jahr tausende Segler, Surfer und Motorbootbesitzer dorthin. Von der Müritz lassen sich Törns in Richtung Hamburg, Schwerin und Berlin durchführen. Die Besonderheit der meisten Gewässer der Mecklenburger Seenplatte ist die Befreiung von der Führerscheinpflicht für Motorboote bis 15 Meter Länge und 12 km/h Geschwindigkeit. So kommen auch Anfänger in den Genuss eines Hausbooturlaubes. Es bedarf einzig und allein eines sogenannten „Charterscheins“, welcher nach einer längeren und gründlichen Einweisung in das Boot und das Revier von dem Charterunternehmen ausgestellt wird.